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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für privatärztliche Leistungen in der Praxis für Ganzheitliche Medizin Dr. med. Nathalie Sander

1. Vertragsverhältnis

 

Die Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung in dieser Praxis erfolgt auf Grundlage eines privatärztlichen Behandlungsvertrags zwischen den Patient:innen und der Praxis für Ganzheitliche Medizin Dr. med. Nathalie Sander. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Abrechnung und Zahlungspflicht

 

Die privatärztliche Leistung wird direkt mit den Patient:innenabgerechnet. Die Rechnung ist unabhängig von einer etwaigen Erstattung durch die Private Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung in voller Höhe innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig.

3. Gebührenausfallregelung

 

Kommen die Patient:innen ihrer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nach, behält sich die Praxis vor, eine Gebührenausfallsrechnung nach § 6a GOÄ zu stellen bzw. ein Inkassoverfahren einzuleiten.

4. Hinweis zur Erstattungsproblematik bei privaten Krankenversicherungen (PKV)

 

Trotz Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kann es vorkommen, dass private Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen bestimmte Leistungen nicht oder nicht in voller Höhe erstatten. Dies betrifft insbesondere neuere Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden oder Leistungen, die von den Versicherungen als „nicht medizinisch notwendig“ eingestuft werden.

Ich weise ausdrücklich darauf hin:

  • Die Leistungen der Praxis werden nach medizinisch-fachlichen Standards (lege artis) erbracht und entsprechend der GOÄ abgerechnet.

  • Die Praxis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die PKV oder Beihilfe die Kosten in vollem Umfang übernimmt.

  • Eine Kürzung oder Ablehnung durch die PKV entbindet die Patient:innen nicht von ihrerZahlungsverpflichtung.

5. Freistellung von Verantwortung für die Erstattungsfähigkeit

 

Die Praxis wird nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung ärztlicher Sorgfaltspflicht und auf Grundlage der GOÄ abrechnen. Es obliegt jedoch nicht der Verantwortung der Praxis, mögliche Abweichungen zwischen medizinisch indizierter, GOÄ-konformer Leistung und dem Leistungsumfang der PKV zu berücksichtigen.

 

Die Praxis übernimmt keine Verantwortung für eine etwaige fehlende Erstattungsfähigkeit durch Dritte und wird insoweit von möglichen Regressforderungen freigestellt.

6. Terminvereinbarung und Ausfallhonorar

 

Als Bestellpraxis vergebe ich Termine ausschließlich individuell und halte diese verbindlich für Sie frei. In dieser Zeit ist eine Betreuung anderer Patient:innen nicht möglich.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Absage – spätestens 48 Stunden vor dem Termin. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per E-Mail oder per Stornierung über die Online-Terminvergabe erfolgen.

Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des für diesen Termin vorgesehenen Honorars zu berechnen.

Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vorher oder bleibt sie ganz aus, berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des vorgesehenen Honorars.

Das Ausfallhonorar ist gemäß § 615 BGB geschuldet, da die vereinbarte Leistung nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden kann. Eine Zahlungspflicht besteht unabhängig vom Grund der Absage, es sei denn, der Termin wurde einvernehmlich verschoben oder die Behandlung bereits einvernehmlich beendet. Eine Nachbesetzung des Termins entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Ich bitte um Verständnis, dass diese Regelung zur Aufrechterhaltung eines verlässlichen Praxisbetriebs notwendig ist.

7. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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